Eine entsprechende Transportversicherung gehört zu den sogenannten gewerblichen Versicherungspolicen. Sie kommt immer dann zum Einsatz wenn Waren (hier: Blumen) durch einen Unfall, einen Diebstahl, durch Raub oder auch durch Elementarschäden beschädigt, komplett zerstört oder auch gestohlen werden. Aber auch alle Werkzeuge und die Hilfsmittel, die für die Durchführung des jeweiligen Transports benötigt werden, sind in den meisten Fällen in dieser Versicherung mitversichert. Ein solcher Schaden könnte dann passieren, wenn beispielsweise die Ladung auf dem Transporter schlecht gesichert ist und daher während der Fahrt zerstört wird. Zu prüfen ist hier allerdings auch, ob der Transporteur seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Versicherung deshalb nicht für den Schaden aufkommt.
Die Transportversicherung ist eine besondere Versicherungsform, bei der in den meisten Fällen alle Details separat mit dem Versicherer ausgehandelt werden müssen. Bei der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit, empfiehlt es sich darüber hinaus auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Leistungsumfang sich immer auf Personen-, Sach- und auf die Vermögensschäden erstreckt. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Bei Schäden ist ein Gutachter zu Rate zu ziehen, da auch hier geprüft werden muss, bei wem die Schuld liegt. Über einen Kfz-Versicherungsratgeber kann man sich hierzu weitere Informationen einholen. Es gibt jedoch immer die Möglichkeit, ausschließlich die einzelnen Transportgüter zu versichern, wobei nur die Transportmittel versichert werden. Ebenso ist aber auch die Kombination aus beiden Versicherungsformen immer möglich.