Die historische Wurzel für die Frauenbewegung und damit für die Demonstrationen des 8. März werden die Arbeiterinnenproteste, die erstmals 1857 stattfanden in New York angesehen. Sie demonstrierten mutig gegen inhumane Arbeitsbedingungen und wollten zudem den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen. Erst 50 Jahre später und zwar genau am 8. März 1908 waren es Tabak- und Textilarbeiterinnen die streikten. Bessere Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten und Löhne) waren ihr Anliegen und erstmals auch ein Frauenwahlrecht. Auf diese Frauenbewegungen wird heute durch das Verschenken von Blumen respektvoll hingewiesen.
Die deutsche Politikerin CLARA ZETKIN, stellte auf der 2. internationalen sozialistischen Frauenkonferenz im Jahr 1910 den Antrag zu einem internationalen Frauentag und dieser wurde einstimmig beschlossen. Während des 1. Weltkrieges fanden keine Frauentage statt. Im Jahr 1921 legt jedoch eine 2. Internationale Konferenz von Kommunistinnen den 8. März endgültig als einheitliches Datum für einen Internationalen Frauentag fest. Nach dem 2. Weltkrieg wird zumindest im nunmehr geteilten Deutschland ganz verschieden mit dem 8. März umgegangen. Erst Ende der 60er Jahre-Bewegung wird wieder angeknüpft an die Überlieferung der Vorkämpferinnen. Im Jahre 1975 wird der 8. März offiziell von der UNO als internationaler Frauentag gewürdigt.
Durch das Begehen des 8. März ist jedoch keinesfalls die Frauenfrage gelöst.
Für die mutige Parlamentarierin Dr. Elisabeth Selbert (sie war eine von den vier Frauen in einem 65-köpfigen Gremium) gehörte das Thema Gleichberechtigung von Mann und Frau unzweifelhaft zu den Menschenrechten. Die stand mit dieser Meinung ziemlich alleine da und stieß deshalb auch bei ihren drei Mitstreiterinnen zunächst auf vehementen Widerstand. Sie hatten Angst, dass dadurch das Familienrecht außer Kraft gesetzt und ein Rechtschaos folgen würde. Doch Frau Dr. Elisabeth Selbert mobilisierte die gesamte Öffentlichkeit für ihre Idee. Sie reiste in Deutschland umher und berichtete den Frauen und letztendlich erreichte sie, dass
im Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland auch Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 aufgenommen wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Es sollte jedoch noch bis 1957 dauern, bis der Gesetzgeber im Zuge einer Reform des BGB am 1. Juli 1958 das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau rechtsgültig bekräftig hatte.
An all diese Vorgänge wird erinnert am 8. März, dem Internationalen Frauentag. An diesem Tage sollte alle Frau einen schönen Blumengruß erhalten, durch den die Anerkennung und die Bewunderung der Frauen zum Ausdruck gebracht werden kann. Sicherlich werden Sie auf unserem Onlineportal fündig.
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