Frauenrecht

Oliver Schmid | März 6th, 2010 - 15:50

Der Weg zu Gesetzen zum Frauenrecht in der Bundesrepublik Deutschland war lang und die verschiedenen Etappen beschreibt dieser Artikel :

1949 Gleichberechtigung durch das Grundgesetz, Artikel 3, Abs.2
1952 Mutterschutzgesetz (Schutz der berufstätigen Mutter)
1. Juli 1958 Gesetz über die Gleichberechtigung im BGB
1961 Familienrecht wurde geändert es enthält:
• Verbesserungen in der Rechtsstellung von Ehefrauen
• Grundsätzliche Unterhaltsverpflichtungen des Vaters
Januar 1966 und 1967 Gesetzliche Regelungen zum Mutterschutzgesetz und Altersruhegeld auf Antrag für versicherte Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
1968 Verbesserungen im Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der
1975 Das Internationales Jahr der Frau
1975 Die erste Weltfrauenkonferenz findet in Mexiko statt
1975 Die Bundeswehr öffnet sich für Frauendienste
1977 Durch die Reform des Ehe- und Familienrechts wird die Gleichberechtigung ein Stück weiter verwirklicht.

• Entfallen gesetzlich vorgeschriebener Aufgabenteilungen der Eheleute
• Bei Scheidungen wird nicht mehr nach der Schuld- sondern der Zerrüttungsfrage geschieden
• Ehepartner, die sich nach der Trennung nicht eigenständig unterhalten können, haben einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch
1979 Einführung des Mutterschaftsurlaubs
1980 EG Anpassungsgesetz zum Arbeitsrecht
1985 Das Beschäftigungsförderungsgesetz für Frauen, die aufgrund der Kindererziehung aus dem Erwerbsleben vorübergehend ausscheiden oder eine Teilzeitarbeit annehmen sind besser geschützt.

Viele weitere Gesetze sind seither in Kraft getreten bis hin zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der Müttern ebenfalls die Berufstätigkeit erleichtert.

Freuen wir Frauen uns, dass wir die Frauenrechte für uns erkämpft haben, ein guter Anlass, sich auch einfach so einmal selbst mit Blumen zu verwöhnen. Hier im Blumenversand haben Sie eine große Auswahl an schönen und frischen Blumen gönnen Sie sich einfach selbst einmal einen schönen Strauß.

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Weltfrauentag

Oliver Schmid | März 6th, 2010 - 14:12

Der Weltfrauentag weist jedes Jahr neu darauf hin, dass Frauenrechte auch gleichzeitig Menschenrechte sind. Der Weltfrauentag wurde zur Ehrung und Würdigung der Frauen ins Leben gerufen und der gute alte Brauch ist hierzu auch einen Blumengruß zu schenken.
Der Weltfrauentag erinnert an viele Menschenrechtsverletzungen, die auch heute noch in aller Welt an Frauen begangen werden:

• Frauenhandel z.B. Katalogbräute und Zwangsprostituierte
• Billige Arbeitskräfte, ,
• Verfolgung von Frauen
• Verletzung des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper wie genitale Verstümmelungen oder erzwungene Sterilisationen
• Gewalt in Form von sexuellen Übergriffen an Mädchen und Frauen
• Abtreibungen weiblicher Föten

Der Weg zur Gleichberechtigung war auch in Deutschland und Europa sehr lang und steinig.

Begonnen hat alles in der Französischen Revolution (1789-1793). Frauen fordern erstmals volle Bürgerrechte, die Gleichstellung von Mann und Frau und ein Stimmrecht. Dies wurde im Jahre 1870 erstmals verwirklicht denn im US-Bundesstaat Wyoming durften Frauen am 6. September zum ersten Mal in der Geschichte wählen.
Im Jahr 1882 wurde die ersten Kranken- und Sterbekasse für Frauen und Mädchen erwirkt. Im Jahr 1891wurde das erste Arbeiterinnenschutzgesetz im Reichstag verabschiedet und es regelte, dass Frauenarbeit unter Tage verboten war, den 11-Stunden-Tag für Frauen und eine vierwöchige bezahlte Arbeitspause nach einer Entbindung.

Der Weltfrauentag ist demnach ein Ehrentag für alle kämpferischen Frauen in der Vergangenheit, die sich um die heutigen erkämpften Frauenrechte verdient gemacht haben. Der Weltfrauentag erinnert jedoch auch daran, dass dieser Wege noch lange nicht zu Ende ist, denn überall auf der Welt geschieht immer noch großes Unrecht gegen Frauen.
Zu Ehren aller Frauen und zu Ihrer Freude gibt es den guten Brauch, die Frauen mit einem schönen Blumengeschenk zu erfreuen. Schließen Sie sich diesem Brauch an, in diesem Onlineportal finden Sie viele schöne Geschenke für die Frau, die Ihnen wichtig ist.

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Frauenbewegung

Oliver Schmid | März 6th, 2010 - 14:05

Die historische Wurzel für die Frauenbewegung und damit für die Demonstrationen des 8. März werden die Arbeiterinnenproteste, die erstmals 1857 stattfanden in New York angesehen. Sie demonstrierten mutig gegen inhumane Arbeitsbedingungen und wollten zudem den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen. Erst 50 Jahre später und zwar genau am 8. März 1908 waren es Tabak- und Textilarbeiterinnen die streikten. Bessere Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten und Löhne) waren ihr Anliegen und erstmals auch ein Frauenwahlrecht. Auf diese Frauenbewegungen wird heute durch das Verschenken von Blumen respektvoll hingewiesen.

Die deutsche Politikerin CLARA ZETKIN, stellte auf der 2. internationalen sozialistischen Frauenkonferenz im Jahr 1910 den Antrag zu einem internationalen Frauentag und dieser wurde einstimmig beschlossen. Während des 1. Weltkrieges fanden keine Frauentage statt. Im Jahr 1921 legt jedoch eine 2. Internationale Konferenz von Kommunistinnen den 8. März endgültig als einheitliches Datum für einen Internationalen Frauentag fest. Nach dem 2. Weltkrieg wird zumindest im nunmehr geteilten Deutschland ganz verschieden mit dem 8. März umgegangen. Erst Ende der 60er Jahre-Bewegung wird wieder angeknüpft an die Überlieferung der Vorkämpferinnen. Im Jahre 1975 wird der 8. März offiziell von der UNO als internationaler Frauentag gewürdigt.

Durch das Begehen des 8. März ist jedoch keinesfalls die Frauenfrage gelöst.

Für die mutige Parlamentarierin Dr. Elisabeth Selbert (sie war eine von den vier Frauen in einem 65-köpfigen Gremium) gehörte das Thema Gleichberechtigung von Mann und Frau unzweifelhaft zu den Menschenrechten. Die stand mit dieser Meinung ziemlich alleine da und stieß deshalb auch bei ihren drei Mitstreiterinnen zunächst auf vehementen Widerstand. Sie hatten Angst, dass dadurch das Familienrecht außer Kraft gesetzt und ein Rechtschaos folgen würde. Doch Frau Dr. Elisabeth Selbert mobilisierte die gesamte Öffentlichkeit für ihre Idee. Sie reiste in Deutschland umher und berichtete den Frauen und letztendlich erreichte sie, dass
im Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland auch Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 aufgenommen wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Es sollte jedoch noch bis 1957 dauern, bis der Gesetzgeber im Zuge einer Reform des BGB am 1. Juli 1958 das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau rechtsgültig bekräftig hatte.
An all diese Vorgänge wird erinnert am 8. März, dem Internationalen Frauentag. An diesem Tage sollte alle Frau einen schönen Blumengruß erhalten, durch den die Anerkennung und die Bewunderung der Frauen zum Ausdruck gebracht werden kann. Sicherlich werden Sie auf unserem Onlineportal fündig.

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Frauentag

Oliver Schmid | März 6th, 2010 - 13:53

Das bürgerliche Recht in Deutschland beschreibt in seinem verfassungsrechtlichen Grundsatz die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Frauen dürfen ihren Mädchennamen bei einer Verheiratung als Namenszusatz führen. Eheleute sind gegenseitig zum Familienunterhalt verpflichtet. Auch die selbständige Haushaltsführung war vorher nicht selbstverständlich und hatte das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit schon gar nicht.

Auch heute noch ist in vielen Bereichen und in vielen Teilen der Erde das Bemühen um die Gleichstellung von Frauen ein mühsamer Kampf. Das Diskriminieren und Unterbezahlen vor allem im beruflichen Bereich ist immer noch ein heikler Punkt.

Willy Brandt sagte einmal zur Emanzipation der Frau: „Sie kam voran Wie eine Schnecke auf Glatteis“. Der von Frau Dr. Elisabeth Selbert einstmals durchgesetzte Artikel 3 Abs. 2 im deutschen Grundgesetz wurde im Jahr 1994 mithilfe einer Verfassungsreform vervollständigt durch den Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung aller bestehender Nachteile hin.“

Der Gesetzgeber hat hierdurch zwar einen klaren Auftrag überall dort, wo Frauen in Nachteil sind oder diskriminiert werden, zu handeln, doch die tatsächliche Gleichberechtigung kann nicht nur durch Gesetze erfolgen.

Am Frauentag, dem 8. März jeden Jahres, erinnern die Frauen der Welt an Missstände überall in der Welt. Viele Frauen erhalten an diesem Tag von Ihrem Partner oder Kollegen einen Blumenstrauß als Ausdruck der Achtung und als Kompliment und das ist ein wunderschöner Brauch. Im Blumenversandhandel finden Sie hierzu ein reichhaltiges Angebot. Sollten Sie am Internationalen Weltfrauentag am 8. März keinen Blumenstrauß erhalten schenken Sie sich doch ganz einfach selbst einen.

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