Frauentag

Oliver Schmid | März 6th, 2010 - 13:53

Das bürgerliche Recht in Deutschland beschreibt in seinem verfassungsrechtlichen Grundsatz die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Frauen dürfen ihren Mädchennamen bei einer Verheiratung als Namenszusatz führen. Eheleute sind gegenseitig zum Familienunterhalt verpflichtet. Auch die selbständige Haushaltsführung war vorher nicht selbstverständlich und hatte das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit schon gar nicht.

Auch heute noch ist in vielen Bereichen und in vielen Teilen der Erde das Bemühen um die Gleichstellung von Frauen ein mühsamer Kampf. Das Diskriminieren und Unterbezahlen vor allem im beruflichen Bereich ist immer noch ein heikler Punkt.

Willy Brandt sagte einmal zur Emanzipation der Frau: „Sie kam voran Wie eine Schnecke auf Glatteis“. Der von Frau Dr. Elisabeth Selbert einstmals durchgesetzte Artikel 3 Abs. 2 im deutschen Grundgesetz wurde im Jahr 1994 mithilfe einer Verfassungsreform vervollständigt durch den Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung aller bestehender Nachteile hin.“

Der Gesetzgeber hat hierdurch zwar einen klaren Auftrag überall dort, wo Frauen in Nachteil sind oder diskriminiert werden, zu handeln, doch die tatsächliche Gleichberechtigung kann nicht nur durch Gesetze erfolgen.

Am Frauentag, dem 8. März jeden Jahres, erinnern die Frauen der Welt an Missstände überall in der Welt. Viele Frauen erhalten an diesem Tag von Ihrem Partner oder Kollegen einen Blumenstrauß als Ausdruck der Achtung und als Kompliment und das ist ein wunderschöner Brauch. Im Blumenversandhandel finden Sie hierzu ein reichhaltiges Angebot. Sollten Sie am Internationalen Weltfrauentag am 8. März keinen Blumenstrauß erhalten schenken Sie sich doch ganz einfach selbst einen.

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